Baumfällung in Solingen
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Einholung der Fällgenehmigung
Fällen des Baumes
Wurzelstock Entfernung
Abtransport des Schnittguts
ggf. Beratung und Umsetzung einer Ersatzpflanzung
Weitere Leistungen rund um den Baum
Als erfahrene Baumpflegespezialisten basieren all unsere Arbeiten auf der Grundlage der solinger Baumschutzsatzung.
Baumpflege
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Baumfällung in Solingen – Alles was du wissen musst
Um in Solingen einen Baum zu fällen, musst du auf einiges achten. Wir geben dir Tipps zur Genehmigung, den Kosten, der Sicherheit und erklären, welche Alternativen es dazu gibt, den Baum zu fällen.
Inhaltsverzeichnis
Die solinger Baumschutzsatzung
Die Stadt Hamburg legt großen Wert auf den Schutz und Erhalt von Bäumen, um die grüne Umgebung und die ökologische Vielfalt der Stadt zu bewahren. Aus diesem Grund gibt es in Hamburg eine Baumschutzverordnung, die den Umgang mit der Fällung von Bäumen regelt.
In diesem Beitrag erfährst du mehr zur solinger Baumschutzsatzung.
In welcher Zeit darf man einen Baum fällen in Solingen?
Gemäß der Baumschutzsatzung in Solingen ist die Baumfällung in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres aus Artenschutzgründen verboten. Dies ist die Brutzeit vieler Vögel, die an die Bäume gebunden sind. Das Ziel ist es, den Lebensraum der Vögel sicherzustellen.
Die Baumfällzeiten in Solingen basieren auf dem Bundesnaturschutzgesetz § 39. Dies betrifft auch Bäume und Sträucher, die sonst nicht geschützt sind.
Baumfällung bei akuter Gefahr
Ausnahmen bestehen, wenn ein Baum eine akute Gefahr für Personen oder Sachen darstellt. Droht ein Baum umzukippen, wie es beispielsweise nach einem Sturm der Fall sein kann, wird ein Baum vom Fällverbot befreit.
Wie viel kostet eine Baumfällung in Solingen?
Die Kosten einer Baumfällung in Solingen liegen durchschnittlich zwischen 800€ und 1250€. Allerdings können die Kosten unter besonderen Umständen stark variieren. Letztendlich hängt der Preis vom Arbeitsumfang ab.
Diese Faktoren bestimmen den Preis einer Baumfällung:
- Höhe des Baums
- Komplexität der Fällung
- Arbeitsumfang
- Baumfällgenehmigung
- Entsorgungskosten
Auch die Art der Baumfällung beeinflusst den Preis. Handelt es sich um eine klassische Baumfällung? Benötigt man einen Baumkletterer, der den Baum Stück für Stück abträgt, da das Grundstück zu klein ist für eine klassische Fällung?
Posten
Fällgenehmigung
Baumfällung ohne Wurzelentfernung und Astentsorgung
Entsorgungskosten
Baumwurzel- entfernung
Preis
ca. 25€ – 100€
ca. 200€ – 500€
ca. 100€ – 250€
ca. 100€ – 250€
Mögliche Zusatzkosten
Entsorgungskosten (LKW)
Sonderfällung mit Baumkletterer
ca. 200€ zusätzlich
ca. 70€ / h
Posten
Fällgenehmigung
Baumfällung ohne Wurzelentfernung und Astentsorgung
Entsorgungskosten von Grünschnitt und Stammteilen
Baumwurzelentfernung
Preis
ca. 25€ – 100€
ca. 200€ – 500€
ca. 100€ – 250€
ca. 75€
Mögliche Zusatzkosten
Größere zu entsorgende Mengen (LKW)
Sonderfällung mit Baumkletterer
ca. 200€ zusätzlich
ca. 70€ / h
Baumfällung mit Fällgenehmigung in Solingen
Um eine Baumfällung in Solingen durchzuführen, braucht man eine Fällgenehmigung, die nach Antragstellung von der zuständigen Behörde ausgeteilt wird.
Der einzureichende Antrag beschreibt den jeweiligen Sachverhalt. Da Bäume durch die Baumschutzverordnung geschützt sind, braucht es für eine Fällgenehmigung einen triftigen Grund.
Schützt die solinger Baumschutzsatzung einen Baum vor der Fällung, so können folgende Kriterien den Schutz aufheben:
- Baumkrankheit
- Personen- bzw. Sachgefahr
- Der Baum überwiegend seine ökologische Funktion verloren hat
- Keine arttypische Entwicklung aufgrund des aktuellen Standorts möglich ist
- Die Entwicklung weiterer Baumbestände durch den Baum behindert wird
Der Antragstellende einer Fällgenehmigung unterliegt der Beweispflicht. Es gilt der zuständigen Behörde nachweislich darzulegen, welche dieser Kriterien eine Baumfällung rechtfertigt. In der Regel prüft die zuständige Stelle den Antrag auf Richtigkeit. Dafür wird der Baum vor Ort inspiziert. Wird der Baum als behandelbar eingeschätzt, kann eine Fällgenehmigung abgelehnt werden.
Wer stellt den Antrag zur Baumfällgenehmigung
Ein Antrag auf Baumfällung kann lediglich vom Nutzungsberechtigten gestellt werden, auf dessen Grundstück sich der Baum befindet. Bei Grenzbäumen ist die Zustimmung des Nachbars mit einzureichen.
Drittpersonen benötigen eine rechtsgültige Vollmacht vom Nutzungsberechtigten für die Vollmacht.
Welche Bäume dürfen in Solingen ohne Genehmigung gefällt werden?
Lebende Bäume aller Baumarten mit einem Stammdurchmesser von weniger als 80 cm und bis zu einer Höhe von 100 cm darf man ohne Genehmigung in Solingen fällen. Diese Bäume fallen nicht unter die solinger Baumschutzsatzung.
Was passiert wenn ich einen Baum ohne Genehmigung Fälle?
Bei Verstößen gegen die Baumschutzsatzung, indem genehmigungspflichtige Bäume ohne Zustimmung der Behörden gefällt werden, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Höhe der Bußgelder hängt von der Art der Verordnungswidrigkeit sowie davon ab, wie das jeweilige Bundesland die Angelegenheit ahndet.
Kosten der Antragstellung für eine Fällgenehmigung
Bei einer Baumfällgenehmigung ist mit Kosten zwischen 25 Euro und 100 Euro zu rechnen. Die Höhe kann auch in besonderen Einzelfällen bis zu 2000 Euro betragen.
Besondere Auflagen die erteilt werden können
Die Erteilung einer Fällgenehmigung kann mit der Auflage der Pflanzung eines Ersatzbaums verknüpft sein. Dabei muss es sich nicht zwingend um die gleiche Baumart handeln. Ein stammbildender Baum gilt als ausreichender Ersatz.
Ermöglicht ein Grundstück keine Ersatzpflanzung, so bietet die Stadt die Pflanzung einer Ersatzpflanzung an öffentlichen Grünflächen an.
Alternativ kann eine Fällung mit einer „Ersatzzahlung“ entschädigt werden. Dieses Geld setzt die Stadt Solingen für die Baumpflege der öffentlichen Bäume ein.
Das Antragsformular der Stadt Solingen
Der Antrag zur Fällgenehmigung erfolgt über das Antragsformular der Stadt Solingen.
Alternativ kannst du den Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde abwickeln.
Der Sachbearbeiter wickelt den Antrag ab, welchen du lediglich unterschreiben musst.
Dies sind die erforderlichen Angaben:
- Grundstückslage
- Grundstücksgemarkung sowie Flurstücknummer
- Art und präzise Größe des zu fällenden Baumes
- Stammumfang
- Kronendurchmesser
- Benennung der Gründe für die gewünschte Baumfällung
- Fotos des Baumes und gegebenenfalls der nahen Umgebung
Hier geht´s direkt zum Antrag.
Grenzbaum fällen auf Privatgrundstück
Ein Baum ist als “Grenzbaum” einzuordnen, wenn sich dieser auf der Grundstücksgrenze zweier Nachbarn befindet. Sollte der Stamm auf das Grundstück des Nachbars reichen, so benötigst du die Zustimmung deines Nachbars für eine Baumfällung.
Sobald ein Baum die Grundstücksgrenze mit seinen Wurzeln oder seinem Stamm überschreitet, gehen Besitzrechte an den Nachbarn über. Es spielt dann keine Rolle mehr, wer den Baum gepflanzt hat, beide Parteien haben nun entscheidungsrecht über eine Baumfällung.
DER ABLAUF
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