Baumschutzverordnung Hamburg
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Baumschutzverordnung Hamburg – Alles was du wissen musst
Die Baumschutzverordnung in Hamburg sichert den Erhalt der Bäume und Hecken in der Stadt. Bäume ab 80 cm Umfang und Hecken ab 80 cm Höhe sind geschützt. Für gefällte Bäume ist eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben, bei Bedarf auch auf öffentlichen Grünflächen. Die Verordnung fördert Biotop- und Artenschutz, verbessert das Stadtklima und unterstützt die Nachhaltigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Baumschutzverordnung Hamburg
Die Hamburger Baumschutzverordnung hat das Erhalten und Sichern der Bäume in Hamburg als ihren zentralen Fokus. Es gilt vom 1. März bis zum 30. September ein generelles Sommerfällverbot für Bäume und Hecken. Dieses Verbot dient dem Schutz zahlreicher Tierarten, die sich während dieser Zeit in der Brutzeit befinden.
Schon im Jahr 1948 wurde die erste deutsche Baumschutzverordnung erlassen, um vor allem auf Privatgrund die Zerstörung des Baumbestandes aufgrund der damaligen Brennstoffknappheit zu verhindern.
Neue Baumschutzverordnung
Im März 2023 hat der Senat eine neue Baumschutzverordnung verabschiedet, die modernisiert und konkretisiert wurde. Die Verordnung umfasst nun auch gesetzlich geschützte Biotopen, welche dem Biotopschutz gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen.
Vorteile für das Stadtklima
Bäume in der Stadt bieten zahlreiche Vorteile für das Stadtklima: Sie spenden wohltuenden Schatten, filtern Schadstoffe aus der Luft, produzieren lebenswichtigen Sauerstoff, binden Feuchtigkeit und bieten effektiven Windschutz.
Zusätzlich schaffen die Bäume in der Stadt Lebensräume für eine vielfältige Tierwelt. Zu den Tieren, die in den Baumkronen und Baumhöhlen leben, gehören Fledermausarten, holzbewohnende Käferarten wie Hirschkäfer und Eremit, sowie Vögel wie der Waldkauz, die in den Baumhöhlen brüten. Auch bestimmte Flechtenarten finden auf den Bäumen in der Stadt ihren Lebensraum.
Hier geht`s zur Baumschutzverordnung der Stadt Hamburg.
Die PDF zur Fällgenehmigung
Die PDF zur Fällgenehmigung kann über das Antragsformular der Stadt Hamburg beantragt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde einzureichen. Der Sachbearbeiter bearbeitet den Antrag, den du lediglich unterschreiben musst.
Hier geht`s zur PDF zum Antrag der Fällgenehmigung.
Welche Kriterien heben den Baumschutz auf?
Die Hamburger Baumschutzverordnung gewährt einen umfassenden Schutz für Bäume. Nicht nur das Fällen, sondern auch das Beschneiden und Eingriffe in den Wurzelbereich bedürfen einer Genehmigung. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen, in denen der Baumschutz nicht greift:
Baumschutz ab einem Umfang von 80 cm:
Die Baumschutzverordnung schützt Bäume erst ab einem bestimmten Umfang von 80 cm.
Hecken ab einer Höhe von 80 cm:
Auch Hecken sind geschützt, wenn sie eine Höhe von 80 cm erreichen. Sie dürfen nicht gefällt, zerstört, abgeschnitten oder beschädigt werden.
Ausnahmen bei akuter Gefahr:
In akuten Fällen von Gefahr für Personen oder Sachen kann eine Ausnahme vom Baumschutz gewährt werden.
Baumerkrankungen:
Wenn Bäume von schwerwiegenden Krankheiten befallen sind, die eine Gefahr für ihre Standsicherheit darstellen, kann der Baumschutz aufgehoben werden.
Bau auf einem Grundstück:
Wenn ein Bauvorhaben auf einem Grundstück geplant ist, kann unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung von geschützten Bäumen erteilt werden.
Ersatzplanzung
Wenn Bäume und Hecken gefällt werden, ist es in Hamburg vorgeschrieben, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Falls es nicht möglich ist, diese Ersatzpflanzung auf dem privaten Grundstück durchzuführen, bietet die Stadt Hamburg öffentliche Grünflächen als Alternative an. Unter besonderen Umständen kann auch eine Ersatzzahlung geleistet werden, wenn eine direkte Ersatzpflanzung nicht umsetzbar ist.
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